Aktuelles
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WALDBÜHNE UND HALLENFREIBAD HÖNTROP
Die anhaltende Diskussion über die Entwicklung am Standort des Hallenfreibades und der Waldbühne veranlasst den HBV WATTENSCHEID e.V. zu einer Stellungnahme. In einer Liste von Missständen in Wattenscheid nehmen das Bad und die Waldbühne eine besondere Rolle ein: Die Waldbühne, ein kultureller Spielort im Süden Wattenscheids, an dem sich Erinnerungen mehrerer Generationen festmachen, der durch die Aktivitäten der Kolpingspielschar Höntrop lebendig ist und Kindern Freude bereitet und erste Begegnungen mit Kultur ermöglicht, kann seit 2 Jahren wegen baulicher Mängel nicht genutzt werden. Bei der nun vorgeschlagenen Sanierungsfinanzierung in Höhe von 1 Mio €, soll eine Bürgschaft in gleicher Höhe durch die Nutzer vorgelegt werden. Hier stellen sich drei Fragen:
- Warum überhaupt?
- Wie soll eine Bürgschaft in dieser Höhe von Vereinen / Privatpersonen realistisch beigebracht werden?
- Was ist die Alternative?
Die Antwort auf 3 lautet vermutlich: Aufgabe der Spielstätte. Dies gilt es auf jeden Fall zu verhindern, da das Investitionsvolumen bezogen auf die daraus folgende Nutzungsdauer geradezu verschwindend gering ist.
Die Vorgänge um das Hallenfreibad Höntrop sind geradezu grotesk: anstatt das nach dem lokal begrenzten Brand teilgeschädigte Gebäude zu sanieren, und ggf. an einigen Stellen hinsichtlich der Nutzung zu verbessern oder maßvoll zu erweitern, kann es seit 5 Jahren nicht genutzt werden. Darüber hinaus wurde auch der Betrieb des Freibades vor 3 Jahren eingestellt. Daraus konnte man bereits ableiten, dass die Aufgabe des kompletten Bades zu diesem Zeitpunkt schon ins Auge gefasst wurde. Das durchaus zumindest in einen Punkt überflüssige Gutachten zu drei verschiedenen Neubauvarianten, brachte erst einmal einen zeitlichen Aufschub. Dabei war jedem, der sich nur ein wenig mit dem Umfeld des Standortes auskennt, klar, dass die Spaßbadvariante aus verschiedenen Gründen an diesem Standort keinesfalls zu realisieren ist. Der nächste konsequente Schritt in Richtung Standortaufgabe war dann der Abriss der Gebäude, der nun, wegen fehlendem Bestandsschutz, den Anwohnern in privilegierter Wohnlage die Möglichkeit eröffnet, gegen jedwede Neubaumaßnahme für diesen wichtigen Sport- und Freizeitstandort in landschaftlich schöner Lage, und somit gegen ein berechtigtes Erholungsbedürfnis der Bürgerschaft zu klagen. Auch hier ist unsere Forderung klar umrissen. Das Bad muss mindestens im gleichen Umfang wie die beseitigte Anlage neu errichtet werden. Im Übrigen: bei dem als Alternative ins Spiel gebrachten Standort Südfeldmark, darf bezweifelt werden, dass die benötigten Flächen ohne weitreichende Eingriffe in den Grünbestand zur Verfügung stehen. Und warum sollten die Eigentümer der den Standort umgebenden Wohnbebauung hier keinen Grund zur Klage sehen?
Heimat- und Bürgerverein Wattenscheid e.V.Der Vorstand